Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung eines PC´s nach Surfen im offenen W- LAN
Kaum zu fassen. In Bayern Fand eine Hausdurchsuchung statt, weil ein Mann von der Straße aus mit seinem Netbook im offenen W- LAN gesurft war. Das Netbook wurde sogar beschlagnahmt und es droht dabei auch noch zusätzlich eine Geldstrafe. Eine wahrlich verrückte Situation.
Es ist eigentlich kaum zu glauben. Doch in Bayern haben die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Der Grund: Ein Mann hatte von seinem Auto aus mit seinem Netbook ein ungesichertes W- LAN Netz genutzt, um ins Internet zu gelangen. Auch das Netbook wurde dann beschlagnahmt.
Es klingt wie ein richtiger Kriminalfall. Ist es auch einer? Zumindest berufen sich die Strafverfolger auf einen Paragraphen des Telekommunikationsgesetzes, und zwar den § 89. Darin steht, dass der Missbrauch von TK- Anlagen unter Strafe steht. Im März 2007 war es zu einem ähnlichen Fall gekommen, in dem ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, als er schwarz surfte.
Der jetzige Mann wurde wohl von der Polizei beobachtet, wie er sich in seinem Auto mit dem Netbook Zugang zu einem nicht gesicherten W- LAN verschaffte. Die Polizei nahm dann seine Personalien auf. Einen Monat später machte derjenige aber keine Aussage in seiner Vernehmung. Daraufhin wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Das Netbook wurde ebenfalls beschlagnahmt.
Das kuriose dabei: Welches W- LAN dabei schwarz genutzt wurde, ist gar nicht bekannt. Es wurden bestimmte Werkzeuge zum so genannten Brechen von W- LAN Verschlüsselungen eingesetzt. Es wird allerdings allgemein geraten, dass man sein eigenen W- LAN verschlüsselt und sich aber auch nicht in andere freie Netzwerke einloggt. Oft sind diese Netze freiwillig frei gegeben, da dann Logindaten anderer abgefangen werden können. Auf jeden Fall bleibt die Situation interessant, was Verschlüsselungen im Bereich W- LAN angeht.