Schon das Anklicken von Kinderpornos ist jetzt strafbar
Früher musste einschlägiges Material gefunden werden, wollte die Polizei den oder die Täter überführen. Heute soll es schon so sein, dass das bloße Anklicken von Kinderpornos strafbar sein soll. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamburg. Es sei ein Grundsatzurteil. Natürlich muss es noch weiter ausgebaut werden, denn wie immer ergeben sich daraus auch einige Schwierigkeiten was die Beurteilung solcher Fälle angeht.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt entschieden. Das Grundsatzurteil lautet, dass allein das bloße Anklicken von Kinderpornos im Netz jetzt strafbar ist. Das bedeutet auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher ist strafbar und kann zu großen Problemen führen, wenn es nachgewiesen wird. Die Entscheidung in diesem Maße wurde deshalb getroffen, da in einem Urteil im Februar 2009 ein Angeklagter vom Amtsgericht Hamburg- Harburg freigesprochen wurde, da er laut Richter sich nicht in strafbarer Weise Besitz von verschiedenen Bildern respektive Kinderpornos verschafft hat.
Angeblich soll er Kinderpornos gezielt aufgerufen haben, aber nicht in der Absicht sie zu speichern. Daher wurde er vom Gericht frei gesprochen, da er eben keine Speicherung bezweckt hatte. So begründete das Gericht das Urteil. Nach Einspruch seitens der Staatsanwaltschaft ist jetzt allerdings in Bezug auf Kinderpornos entschieden worden, dass das bloße Anklicken schon strafbar ist.
Wie das ganze beurteilt werden soll, wird allerdings gar nicht mal so einfach werden. Wenn sich eine Person Kinderpornos ansieht und die Dateien im temporären Speicher enthalten sind, stellt sich die Frage, was als Indiz genommen werden kann und auch entsprechend verwertbar ist. Somit wäre dann natürlich auch der Besitz von Bildmaterial strafbar. Die Lücke besteht eben in der Grauzone zwischen reinem Betrachten und Abspeichern. In der Begründung in Bezug auf diese Entscheidung heißt es, dass der Benutzer bereits beim Aufrufen der Daten die Verfügungsgewalt inne hat. Warten wir einmal ab, wie sich die gesamte Situation und Rechtsprechung in Bezug auf Kinderpornos darüber hinaus entwickelt.