Selbstmord von Skandalanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth vor Haftantritt

Ihm drohte eine vierzehnmonatige Haftstrafe. Diese wollte er wohl nicht absitzen. Ob der Druck zu groß wurde, oder ob er es einfach eiskalt durchgezogen hat, wie so viele seiner Aktionen, ist noch nicht ganz sicher. Fest steht, der Skandalanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat sich in seiner Wohnung in München erschossen.

Am frühen Montagmorgen ahnte noch niemand, dass sich der Skandalanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth selbst richten würde, bevor er zu seiner Haftstrafe antreten sollte. Doch genau zu diesem Zeitpunkt beging er Selbstmord, in dem er sich erschoss. Dies geschah in seiner Wohnung in München / Schwabing. Die Haftstrafe sollte vierzehn Monate dauern. War der Druck zu hoch oder zog er diese Aktion ebenso eiskalt durch wie soviel andere vorher?

Anfang der 80er Jahre hatte sich der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth auf Markenrecht und auch Urheberrecht spezialisiert. Durch Abmahnungen hatte er dann auf sich aufmerksam gemacht. Er ging auch soweit, dass er sich unter falschen Namen in verschiedenen Foren anmeldete und dann nach Spielkopien bettelte. Derjenige, der sich darauf meldete, erhielt eine Abmahnung, die sich gewaschen hatte. Die Höhe war in der Regel damals 1.500 Mark. Begründung war eine Verletzung des Urheberrechts.

2002 entwickelte der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth eine neue Möglichkeit. Er mahnte so gut wie alle Parteien ab. Der Grund: Sie versendeten aus seiner Sicht E- Cards als unerwünschte Werbemails. Wer sich nicht fügte, der wurde dann auch entsprechend verklagt. Mit der Zeit durchschauten aber auch die Richter seine Maschen. Dinge wie Abmahnverfahren wegen Benutzung von Explorer oder auch Webspace waren da nicht mehr aktuell und die Personen, die sich damit beschäftigen innerhalb der Anklagen, wussten mittlerweile auch mehr über das Internet und was damit zusammen hing.

Immer öfter scheiterte Günter Freiherr von Gravenreuth vor Gericht. 2007 ließ er den Domainnamen taz.de kurzerhand pfänden. Er wollte damit eine – schon beglichene – Forderung an die TAZ durchsetzen. Da wurde er dann in Folge zu einer Haftstrafe zu vierzehn Monaten verurteilt. Da er sich nicht fügte, sollte er polizeilich abgeführt werden. Doch dazu kam es nicht mehr. In einer Mail schrieb er an Freunde und Bekannte einen letzten Gruß. Darin kündigt er auch an, dass er sich erschießen möchte. Die alarmierte Polizei fand allerdings nur noch die Leiche des Skandalanwalts vor. Von Gravenreuth soll angeblich auch unter einer privaten Trennung gelitten haben. Dazu sollen auch noch finanzielle Probleme gekommen sein.

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